HVB - Heimatverein benniehausen e.V.

Hier entsteht eine "lebende" Ortschronik

Ortsvertretungen

Vertreter des Ortes sind bis zu 5 Ratsfrauen oder Ratsmänner; die Mitglieder des Ortsrates. Darüber hinaus haben sich die Jugendlichen im Ort organisiert und Jugendvertreter gewählt.

Die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) war vom 1. April 1955 bis 1. November 2011 die „Gemeindeverfassung“ der niedersächsischen Städte und Gemeinden. Sie war damit die Rechtsgrundlage für den Aufbau der kommunalen Strukturen in Niedersachsen auf Grundlage der Selbstverwaltungsgarantie des Grundgesetzes (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG) und der Niedersächsischen Verfassung (Art. 57 Abs. 1 NV).

Am 1. November 2011 trat die NGO außer Kraft, zugleich ging ihr Regelungsgehalt zusammen mit dem der Niedersächischen Landkreisordnung (NGO) im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf. Das Gesetz damit u.a. die Rechtsgrundlage für die Arbeit des Ortsrates.

Dieser wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Übersicht
Uebersicht Gem. u. Ortschaft.pdf (59.67KB)
Übersicht
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Die Aufgaben des Ortsrates werden in nebenstehender Übersicht dargestellt.


Der Ortsrat trifft sich drei bis viermal jährlich und berät über Belange des Ortes. Über die Sitzungen werden Protokolle gefertigt, die auf der Homepage der Gemeinde Gleichen für jedermann zugänglich sind.