Jagdgenossenschaft Benniehausen
Die Jagdgenossenschaft Benniehausen ist identisch mit der Feldmarkinteressentenschaft. Die Jagdgenossenschaft verpachtet das auf jedem Grundstück ruhende Jagdrecht gemeinschaftlich an einen Jagdpächter. In der Regel wird die Jagdpacht der Feldmarkinteressentenschaft zur Durchführung ihrer Aufgaben zur Verfügung gestellt. Die Jahreshauptversammlung wird gemeinsam mit der Feldmarkinteressentenschaft durchgeführt.
Vertreter sind: Heinz Wedekind (1. Vors.), Andreas Kossors (Schriftführer), Marion Schachtebeck (Kassenführer)
Text: Kathrin Wille 04.2017
Jagdgenossenschaften sind in Deutschland Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie entstehen kraft Gesetzes, ohne dass es eines Beschlusses oder eines anderen Aktes bedarf.
Mitglieder einer Jagdgenossenschaft, sogenannte Jagdgenossen, sind die Eigentümer der Flächen einer Gemeinde, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören.
Die Jagdgenossenschaft jagt in Eigenregie oder verpachtet das Jagdausübungsrecht ihres gemeinschaftlichen Jagdbezirks an einen Jagdscheinbesitzer (§ 11 BJagdG). Im Jagdpachtvertrag wird die Beziehung zwischen Jagdgenossenschaft und Pächter geregelt. So wird z. B. die Haftung der Jagdgenossenschaft für Wildschäden in der Regel auf den Pächter übertragen. Die Haftung der Jagdgenossenschaft ist dann nur noch subsidiär. Entscheidungen trifft die Jagdgenossenschaft grundsätzlich nach dem Prinzip der doppelten Mehrheit: Es muss sowohl eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen, als auch der hinter den Stimmen stehenden Fläche bestehen. Der Ertrag aus der Pacht wird entsprechend der jeweiligen Grundstücksfläche auf die Jagdgenossen umgelegt: man spricht von einem Auskehranspruch der Jagdgenossen gegen die Jagdgenossenschaft.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Jagdgenossenschaft